Onlinekommunikation stellt Pressesprecher und Kommunikationsbeauftragte vor einige rechtliche Unsicherheiten. Diese bestehen sowohl bezüglich eigener Kommunikationsaktivitäten als auch bei der Reaktion auf die Inhalte Anderer. Negative Kommentare einzelner Nutzer in sozialen Medien oder Blogs können beispielsweise innerhalb kürzester Zeit einen Sturm der Entrüstung auslösen. Wenn eine Organisation darauf nicht vorbereitet ist, steht sie solchen Entwicklungen einigermaßen hilflos gegenüber.
Das Internet allgemein und die sozialen Medien im Speziellen sind für bestimmte Zielgruppen zur primären Informationsquelle zur Meinungsbildung geworden. Es ist daher unerlässlich, Inhalte und Prozesse zu beobachten und gegebenenfalls darauf zu reagieren. Welche Möglichkeiten und Grenzen dabei von rechtlicher Seite gegeben werden, stellt BdP-Justitiar Jan Mönikes in der Servicebroschüre „Onlinerecht“ vor. Er zeigt Wege auf, Meldungen im Vorfeld zu verhindern oder die Verbreitung untersagter Inhalte im Nachhinein zu verbieten.
Autor: RA Jan Mönikes, Schalast & Partner