Servicebroschüre Nr. 09: Krisensituationen im Arbeitsverhältnis

Der Stuhl des Pressesprechers ist ein wackeliger. Wechselt sein Vorgesetzter, kann es leicht passieren, dass auch sein Job gefährdet ist. Kein Wunder. Welcher neue Vorgesetzte übernimmt schon gerne Kräfte, die gut und vertrauensvoll mit seinem Vorgänger zusammengearbeitet haben. Kann man ihnen vertrauen, werden sie loyal sein? Nicht jede neue Führungskraft hat die Geduld das herauszufinden.
Mit einer neuen Servicebroschüre möchte der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) seinen Mitgliedern eine Hilfestellung, bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht geben. Als Autor konnte der BdP Dr. Tobias Pusch gewinnen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Arbeitsrechtsboutique Pusch & Partner in Berlin.
Dr. Tobias Pusch erläutert unter anderem die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung nach dem Wechsel eines Vorgesetzten rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit einer auf die eingangs beschriebenen Beweggründe gestützten Kündigung von Arbeitnehmern, die der vorherigen Führungskraft unterstellt waren, hängt entscheidend davon ab, ob das Arbeitsverhältnis dem Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) unterliegt.
Doch Dr. Pusch nimmt auch andere heikle Punkte des Arbeitsalltags unter die Lupe. Was darf man in den eigenen vier Unternehmenswänden sagen? Nicht alles, denn die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo sie gegen Rechte Dritter und Gesetze verstößt. Also Vorsicht, ein loses Mundwerk kann schnell böse Folgen haben. Wer beispielsweise unwahre und ehrenrührige Behauptungen aufstellt, kann schnell eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung begehen.

BdKom-Mitglieder können die Broschüre kostenlos im Intranet herunterladen.