Das Zitat von Albert Einstein „Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat.“ könnte als Leitmotiv für den Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz“ gelten, das am 1. Januar 2006 in Kraft tritt. Dennoch kann dieses Zitat nicht die ganze Bandbreite an Rechten und Pflichten, die mit solch einem Gesetz einhergehen, ausdrücken. In der 5. Service-Broschüre des BdP teilt daher der Rechtsanwalt Jan Mönikes sein Wissen mit uns. Darin wird nicht nur deutlich, dass das Gesetz für jede und jeden gilt, sondern auch, inwiefern eine Antragstellung zu folgen hat oder wann die Behörde das Recht hat, den Antrag abzulehnen. Aber auch welche Rolle Fristen und dritte Beteiligte auf dem Weg zu begehrten Information spielen, wird in diesem Heft erläutert.
Servicebroschüre Nr. 05: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
25.10.2005