Unternehmen und Organisationen nutzen Berichterstattung in Wort und Bild, um sich in der Öffentlichkeit positiv darzustellen. Medienberichte können jedoch auch ein Ärgernis sein: Sie können Indiskretionen enthalten, Beleidigungen formulieren oder auch Lügen verbreiten. Dann stellen sich rechtliche Fragen – für die, über die berichtet wird, und jene, die für die Publikation verantwortlich sind. Journalisten und Medienhäusern drohen Gegendarstellungsansprüche, Unterlassungsklagen sowie Widerrufs- oder Schadensersatzbegehren. Wann die Betroffenen diese geltend machen und unter Umständen auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren einleiten können, zeigt die Servicebroschüre „Rechtsfragen der Wort- und Bildberichterstattung“. Rechtsanwalt Boris Blank aus der Kanzlei Schlüter Graf und Partner spannt dabei den Bogen vom Recht am eigenen Bild über die Schmähkritik bis zum Einschleichjournalismus. Auch die wichtige Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung beleuchtet Blank und zeigt die Grenzen der jurisitschen Möglichkeiten auf, mit denen man gegen sie vorgehen kann.
Servicebroschüre Nr. 03: Rechtsfragen der Wort- und Bildberichterstattung
14.07.2005