Servicebroschüre Nr. 02: Durchsuchung im Unternehmen

Eine Durchsuchung kann jederzeit und in jedem Unternehmen stattfinden. Die Ermittlungen müssen sich nicht nur gegen das Unternehmen, seine Vorstände oder Mitarbeiter richten. Ausgeschiedene Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner können genauso ein Grund sein. Um den entstehenden Schaden im Falle einer Durchsuchung so gering wie möglich zu halten, informiert Rechtsanwalt Christian Pelz von Nörr Stiefenhofer Lutz in der Broschüre “Durchsuchungen im Unternehmen” über die Maßnahmen, mit denen sich Kommunikationsprofis bei Durchsuchungen wappnen können. Neben rechtlichen Hinweisen, wie dem Anwesenheitsrecht der Angestellten während einer Durchsuchung und dem Recht auf ein Sicherstellungszeugnis aller beschlagnahmten Unterlagen, gibt Pelz auch strategische Tipps. Beispielsweise sollten Mitarbeiter und Kunden während der Durchsuchung nicht mit Journalisten in Kontakt kommen, und das Unternehmen sollte versuchen, die Presserklärung der Staatsanwaltschaft vor Veröffentlichung zu erhalten.

BdKom-Mitglieder können die Broschüre kostenlos im Intranet herunterladen.