Lobbykodex: Bundestag und Bundesregierung berücksichtigen Änderungsvorschläge des BdKom
Bundesregierung und Bundestag haben Mitte Juni gemeinsame Regeln für die legale Interessensvertretung auf Bundesebene verabschiedet. Ein Verhaltenskodex präzisiert die gesetzlichen Regelungen des offiziellen Lobbyregisters, die nicht nur von professionellen Public Affairs Agenturen und „registrierten Interessensvertretern“ zu beachten sind. Auch eine Vielzahl von Mitgliedern des BdKom können betroffen sein, sobald sie professionell mehr als nur vereinzelte Kontakte zu Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung pflegen oder auch nur Dritte, etwa Verbandsmitglieder, dazu animieren wollen, sich etwa mit vorformulierten Botschaften an die Politik zu wenden.
Der BdKom hatte deswegen in der Entstehungsphase des Gesetzes nicht nur seine Zustimmung zu mehr Transparenz in der Interessensvertretung signalisiert, sondern auch konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht. Dieses hat sich offensichtlich ausgezahlt, denn eine ganze Reihe von Kritikpunkten wurde in der nun verabschiedeten Fassung des Verhaltenskodex berücksichtigt. Auch wenn das Lobbyregister damit nunmehr besser nur solche Kommunikationsmaßnahmen erfasst, die auch tatsächlich als „Lobbying“ zu verstehen sind, bleibt aber eine Grauzone, in der alle BdKom-Mitglieder zukünftig prüfen müssen, ob sie aufgrund einzelner Kommunikationsmaßnahmen nicht registrierungspflichtig sind, wenn sie mögliche Bußgelder und andere empfindliche Sanktionen vermeiden wollen.
Einen Pressebericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland zum Beschluss finden Sie hier.
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