DSGVO: Meinungsfreiheit und Datenschutz

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EU-DSGVO: Deutscher Gesetzgeber muss Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Datenschutz auflösen

Der BdP wendet sich mit der dringenden Bitte um gesetzgeberische Initiative an die Verantwortlichen in Bund und Ländern.

Mit dem Ende der Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 zeichnen sich Rechtsunsicherheit und erhebliche Friktionen für die Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland ab. Betroffen davon ist vor allem die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Behörden, Verbänden und Unternehmen. Der Bundesverband deutscher Pressesprecher als größte berufsständische Organisation der Pressesprecher und Kommunikationsbeauftragten in Deutschland hat daher am 22. März eine Fachkonferenz in Berlin durchgeführt, an der auch Vertreter der federführenden Bundesministerien (BMI und BMJV) beteiligt waren.

Die an der Konferenz beteiligten Experten kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber in Bund und Ländern dringend den Regelungsauftrag des Art. 85 DSGVO möglichst noch vor dem 25. Mai 2018 annehmen solle, um die absehbaren Konflikte zwischen dem neuen Datenschutzrecht zugunsten der in Deutschland durch Art. 5 GG geschützten Medien-, Meinungs- und Informationsfreiheit aufzulösen. Die Ansicht, dass die Probleme und Risiken durch Auslegung und die Rechtsprechung zu lösen wären, fand dagegen keine Mehrheit.