DSGVO: Landtag Schleswig-Holstein fordert bundesgesetzliche Regelung
Der BdP begrüßt das Ergebnis der öffentlichen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 14. November. Dort herrschte darüber Einigkeit, dass die Bundesregierung dafür sorgen muss, dass auch nach Inkrafttreten der DSGVO Rechtssicherheit für das Fotografieren in der Öffentlichkeit herrscht. „Wir fordern seit langem, dass der Bund tätig werden muss. Die ersten Monate Praxiserfahrungen mit der DSGVO haben unsere Befürchtungen bestätigt“, kommentiert BdP-Präsidentin Regine Kreitz.
Die DSGVO hat im Bereich der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Das wirkt sich insbesondere im Bereich der Personenfotografie negativ aus. Auf einer Fachkonferenz im März hat der BdP Lösungswege aufgezeigt. Zur Pressemitteilung des Landtages.