Digitales BdKom-Forum am 23. April

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Digitales BdKom-Forum am 23. April: Was bedeutet das EU-Gesetz über digitale Dienste für Kommunikationsprofis? Jetzt noch anmelden!

Die Europäische Kommission will mit neuen Regeln für soziale Medien und Online-Marktplätze die großen Internetplattformen wie Google, Amazon und Facebook zähmen. Mit dem im Dezember vorgelegten Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und dem  Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) hat die EU-Kommission eine netzpolitische Grundsatzdebatte entfacht: Es geht um fairen Wettbewerb im Netz, um Meinungsfreiheit, gar um die Zukunft unserer Demokratie.

Was wird der Digital Services Act in der Praxis ganz konkret für Kommunikationsprofis verändern? Darüber spricht BdKom-Präsidentin Regine Kreitz am Freitag, den 23. April 2021 beim digitalen BdKom-Forum ab 12 Uhr mittags direkt mit den Mit-Urhebern des Gesetzes: Der Hamburger Prabhat Agarwal ist der zuständige Referatsleiter in der EU-Kommission, der Europaabgeordnete Tiemo Wölken begleitet die Gesetzgebung im EU-Parlament mit. Zudem werden Arnd Haller, Legal Director bei Google, und Jochen König, Mitgründer und Geschäftsführer der Berliner Agentur Cosmonauts & Kings, auf dem Podium zu Gast sein.

Zwei Aspekte der neuen EU-Regeln sind besonders relevant, wenn Kommunikationsverantwortliche Online-Plattformen für ihre Botschaften nutzen.

Erstens soll der Digital Services Act ähnlich wie das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Plattformen verpflichten, Melde- und Abhilfeverfahren für illegale Inhalte zu schaffen (Artikel 14 des Digital Services Act). Eine Sorge lautet: Wenn die Plattformen EU-weit auf Hinweise von Nutzer*innen und Hinweisgebern reagieren und illegale Inhalte aus dem Netz entfernen müssen, kann dann auch legitime Kommunikation von Unternehmen, NGOs und Behörden gesperrt werden? Laut dem Vorschlag der EU-Kommission haben Nutzer*innen zum Schutz der Meinungsfreiheit zwar die Möglichkeit, Entscheidungen von Online-Plattformen umgehend anzufechten. Ob dies einem „Overblocking“ tatsächlich entgegenwirken wird, ist nach den Erfahrungen in Deutschland mit dem NetzDG fraglich (Stichwort: #TwitterSperrt).

Ein zweiter Aspekt ist die Transparenz bei Werbeanzeigen (Artikel 24 des Digital Services Act). Nutzer*innen von Online-Plattformen sollen angezeigt bekommen, ob es sich um Werbung handelt, wer sie geschaltet hat und warum gerade sie genau diese Anzeige zu sehen bekommen. Gilt die Unternehmenskommunikation und die politische Kommunikation von Behörden, Parteien und Verbänden über die sozialen Medien dann auch als Werbung – mit strengen Transparenzregeln? Sind Pressemitteilungen dann schon „Werbeanzeigen“? Zwingt das Gesetz Kommunikator*innen dadurch in eine Art redaktionellen Prozess mit den Plattformen? Nach deutscher Rechtsprechung ist die Grenze zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung fließend. Kann das EU-Gesetz im Zusammenspiel mit dem neuen Medienstaatsvertrag dann dazu führen, dass Unternehmens-PR über soziale Medien künftig der Aufsicht der Landesmedienanstalten oder einer EU-Behörde unterworfen wird?

All das wird in der Diskussionsrunde thematisiert, für die sich bereits rund 400 Teilnehmer registriert haben.

Seit 2012 veranstaltet der BdKom (Bundesverband der Kommunikatoren e. V.) als führende berufsständische Vereinigung für Presse- und Kommunikationsverantwortliche aus Unternehmen und Organisationen jährlich im Frühjahr das BdKom-Forum. Es beleuchtet Kommunikationsthemen mit politischer Dimension und bietet eine Plattform zur kritischen Analyse und Diskussion aktueller Entwicklungen in der Medienlandschaft.

Bild: GettyImages