Nachbericht „Reputationsmanagement in Zeiten von Social Media“ – Denkfabrik zu Rechtsgrundlagen

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Reputation schützen mit Recht und Verstand

Die Reputation von Unternehmen oder Organisationen zu stärken und zu schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben von Kommunikatoren. Doch was tun, wenn der gute Ruf angegriffen und bedroht wird? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Personen, Unternehmen sowie Organisationen hierbei, besonders im schnelllebigen digitalen Umfeld? Mit diesen Fragen beschäftigte sich die Landesgruppe Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland Ende Januar 2025 in der ersten Denkfabrik im neuen Jahr. Antworten gab die Presse- und Medienrechtsexpertin Dr. Diana Grün, Partnerin der Kanzlei Schalast, während des einstündigen Mittagsformats. Im Laufe des Vortrags tauchten die rund 60 Teilnehmenden tief in die Rechtsgrundlagen ein, bevor sie gemeinsam über Fälle aus ihrem eigenen Alltag diskutierten.

„It takes 20 years to build a reputation and five minutes to ruin it“, zitierte Diana Grün den bekannten Investor Warren Buffett. Dieses Zitat verdeutlicht die immense Bedeutung der Reputation für Unternehmen und Organisationen, insbesondere in der heutigen digitalen Welt. Die Schnelligkeit und Reichweite negativer Nachrichten, virale Effekte und der Kontrollverlust über die eigene Darstellung stellen Unternehmen vor große Probleme.

Rechtsgrundlagen und Bedrohungen

Zu den zivil- und strafrechtlichen Grundlagen des Reputationsschutzes gehören das Persönlichkeitsrecht und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht sowie die strafrechtlichen Tatbestände der Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung, erläuterte die Rechtsexpertin. Typische Bedrohungen der Reputation umfassen negative Bewertungen, Falschinformationen und Schmähkritik, sowohl online als auch in traditionellen Medien. Soziale Medien stellen durch User-Generated Content im Vergleich zu journalistischem Content zusätzliche Bedrohungen wie Fake News, Fake Profile, Shitstorms und Cybermobbing dar.

Präventive Maßnahmen und rechtliche Schritte

Um diesen Risiken zu begegnen, empfahl Grün präventive Maßnahmen wie kontinuierliches Monitoring von Medien und Social Media, klare Kommunikationsrichtlinien und die Einrichtung eines Krisenstabs. Im Notfall können presserechtliche Informationsschreiben an Redaktionen und Verlage helfen, unzutreffende Berichterstattung zu verhindern.

Falls es dennoch zu Reputationsangriffen kommt, können schnelle rechtliche Schritte als Ultima Ratio entscheidend sein. Dazu gehören Abmahnungen, Unterlassungs- und Richtigstellungsaufforderungen sowie einstweilige Verfügungen. Strafanzeigen können bei Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede gestellt werden. Plattformbezogene Ansprüche, wie die Meldung und Löschung rechtswidriger Inhalte, und das Vorgehen gegen Google zur Auslistung falscher Meldungen aus den Suchergebnissen können im digitalen Umfeld hilfreich sein.

Diana Grün erklärte die rechtlichen Grundlagen während ihres Vortrags praxisnah mit eigenen Fallbeispielen aus ihrem Berufsalltag. Dabei machte sie deutlich, dass jeder Fall individuell betrachtet werden und beim Reputationsschutz abgewogen werden muss, ob beispielsweise eine öffentliche Richtigstellung die Reputation schützt oder dem Fall mehr Präsenz einräumt als unbedingt nötig.

Bürokratie der Plattformen und der persönliche Kontakt zu Journalisten

In der anschließenden Diskussion mit den Teilnehmenden wurden Fragen zu Datenschutz, der Erreichbarkeit von Plattformen und dem Umgang mit negativen Bewertungen erörtert. Grün betonte, dass schnelles Handeln oft entscheidend ist, aber auch das Abwägen, ob ein Vorgehen gegen „milde“ Äußerungen sinnvoll ist, um nicht zusätzlichen Schaden zu verursachen. Von Seiten der Teilnehmenden kam die Ergänzung, dass im Fall von falscher Berichterstattung in traditionellen Medien ein erster persönlicher Kontakt zu den Journalisten auch eine Möglichkeit sei, um den Journalisten zur Löschung zu bewegen. Ein deutlicher Vorteil im Vergleich zu den oft anonymen Profilen hinter negativen Rezensionen oder Fake News im Internet.

Die Veranstaltung verdeutlichte die Relevanz von Prävention und gezielter Krisenkommunikation im Zusammenspiel mit juristischen Maßnahmen. Diana Grün schloss mit einem klaren Appell: „Bei Reputationsangriffen nicht zögern, sondern handeln. Zeit ist der wichtigste Faktor.“